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Schulgebühren

Die Schulgebühren werden im Frühjahr vor Beginn des neuen Schuljahres festgelegt. Hier sind die Gebühren für 2024/25:

 

Kindergarten bis 15 Uhr*

$10,975

Kindergarten bis 18 Uhr*

$12,550

Eingangsstufe bis 15 Uhr*

$11,825

Eingangsstufe bis 18 Uhr*

$14,300

Essen für KG und ES verpflichtend

$1,440

Klassen 1 – 12

$13,850

Klassen 1 – 5 Intensivprogramm Deutsch (IC) im ersten Schuljahr

$17,310

Klassen 2-6 Intensivprogramm Deutsch (IC) Fortsetzung im zweiten Schuljahr

$15,925

Nachmittagsaufsicht (NA) 16-18 Uhr, Kl. 1 – 6

$2,000

 

 

Aufschlag (pro Kind) für Firmenzahlung

(per student)

$1,500

440

Familienfonds ab Eingangsstufe – Zahlung nur einmal pro Familie bei Erstanmeldung; zahlbar am 1. September 2024. Bei Schulbeginn während des Schuljahres Zahlung fällig innerhalb von 30 Tagen.

$2,600

Einschreibegebühr pro SchülerIn

$200

Wiederanmeldegebühr pro SchülerIn

$50

Sporadische Teilnahme an der Nachmittagsaufsicht 

15-18 Uhr, KG und ES (pro Tag)

16-18 Uhr, Kl. 1 – 6 (pro Tag)

 

$30

$20

Gebühr für nicht eingelöste Schecks/Einzugsermächtigung

$30

Mahngebühren

2% der ausstehenden Summe pro Monat

Das Schulgeld ist nach Erhalt der Rechnung wie folgt zu zahlen:
Möglichkeit 1 – Zahlung in einer Rate:
zahlbar am 1. September 2024
Möglichkeit 2 – Zahlung in zwei Raten:
50% zahlbar am 1. September 2024 und 50 % zahlbar am 1. Februar 2025
Möglichkeit 3 – Monatliche Zahlungsweise:
Danach sind am 1. September 2024 ein Zehntel (10%) und zu jedem 1. der folgenden Monate ein weiteres Zehntel (10%) der Rechnungsumme fällig. Letzte Zahlung am 1. Juni 2025.

Alle anderen Rechnungen sind bei Erhalt fällig.

Für Schulgeldermäßigungen steht der Schule ein begrenzter Betrag zur Verfügung. Anträge werden von der Firma Apple Financial Services vertraulich bearbeitet; die Registrierung ist erforderlich unter www.applefinancialservices.ca. Anträge sind jeweils nur für ein Schuljahr gültig.

1. Tritt eine Schülerin/ein Schüler während des laufenden Schuljahres ein, ist das Schulgeld ab Beginn des Eintrittsmonats zu entrichten. Eine Kürzung für den bereits angefangenen Monat wird nicht vorgenommen.
2. Verlässt eine Schülerin/ein Schüler während des laufenden Schuljahres die Schule, ist das Schulgeld bis zum Ende des Monats zu entrichten, in dem die Schülerin/der Schüler ausscheidet. Rückzahlungen aus dem Familienfonds sind nicht möglich.
3. Verlässt eine Schülerin/ein Schüler nur vorübergehend die Schule (z.B. Schüleraustausch, kurzzeitiger Schulbesuch einer anderen Schule – inkl. Ausland) müssen die Schulgebühren dennoch fortlaufend gezahlt werden.
4. Die Anmeldegebühr sowie die Wiederanmeldegebühr sind nicht rückzahlbar.
5. Der Aufschlag für Firmenzahlung gilt nur für Familien, deren Schulgebühren direkt von einem registrierten Unternehmen bezahlt werden., Bastelmaterial etc. sowie Ausflüge und Klassenfahrten sind extra und in dieser Ordnung nicht aufgeführt.
6. Anmeldungen für Arbeitsgemeinschaften sind frewillig, jedoch nach einer Anmeldungverbindlich; Rückzahlungen werden nicht vorgenommen
7. Im Falle des Zahlungsverzugs kann die Schülerin/der Schüler vom Unterricht und/oder der Nachmittagsaufsicht ausgeschlossen werden.
8. Anmeldungen für das nächste Schuljahr werden nicht angenommen, wenn Zahlungen ausstehen.                                                                                                                 9. Der Beitrag zum Familienfonds ist verpflichtend ab Eingangsstufe.

Weitere Information entnehmen Sie bitte dem untenstehenden PDF-Dokument.

 

Weitere Informationen

School Books

Tuition & Fees

Nachmittagsaufsicht

Die Schule bietet eine kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung bis 18 Uhr an für Kinder vom Kindergarten bis einschließlich Klasse 6 (siehe Schulgebührenordnung). 

In diesem Programm werden die Schüler von erfahrenen und motivierten Lehrkräften in einem sicheren, vertrauensvollen und stimulierenden Umfeld betreut. Die Schüler haben die Möglichkeit, Hausaufgaben zu machen, auf dem Schulhof zu spielen oder an verschiedenen Aktivitäten teilzunehmen.

Für die Nachmittagsaufsicht ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Sporadische Anmeldungen sind in Ausnahmefällen möglich und erfolgen über das Schulbüro. 

Kontakt: elaboudy-kalz@avh.montreal.qc.ca